TERMINSPRECHSTUNDEN

Montag - Freitag 9-18 Uhr
Samstag Notversorgungen

Aus einem „Darf“ wird ein „Muss“

Die Notdienst-Gebühr wurde beschlossen…

Der Bundesrat hat am 20.12.2019 der neuen „Notdienst-Gebührenordnung“ zugestimmt, sodass ab dem 14.02.2020 höhere Preise und andere Nacht- bzw. Wochenendzeiten gelten.

Doch was ändert sich für Sie als Tierbesitzer?
Eine pauschale „Notdienstgebühr“ wird fällig. Sie beträgt 50€ (zzgl. 19% MwSt.) bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (s.u.). Sind von einem Besitzer mehrere Tiere zu behandeln, fällt die Gebühr nur einmal an.

Im Notdienst sind die tierärztlichen Leistungen mindestens zum 2,0-fachen Satz der GOT abzurechnen. Anders als im Alltag (höchstens 3,0-facher Satz) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum 4,0-fachen Satz der GOT abrechnen.

Zu welchen Zeiten zukünftig „Notdienst“ ist, regelt die GOT ebenfalls mit konkreten Zeitangaben:

  • Die Nacht beginnt täglich 18:00 Uhr und endet am darauffolgenden Tag um 08:00 Uhr.
  • Das Wochenende beginnt Freitag 18:00 Uhr und endet am jeweils folgenden Montag um 08:00 Uhr.
  • An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Eine Ausnahme sieht der Gesetzgeber für beispielsweise unsere reguläre Sprechstunde am Samstag vor.  Haben Sie in dieser Zeit mit Ihrem Tier einen Termin bei uns, sind weder der höhere Gebührenfaktor (2,0 bis 4,0-fach) noch die Notdienstpauschale verpflichtend.

Wir als Tierarztpraxis sind seit der Veröffentlichung (13.02.2020) im Bundesgesetzblatt rechtlich dazu verpflichtet, nach diesen höheren Gebühren unsere Leistungen abzurechnen.

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