Gebühren während der Sprechstunde & im Notdienst
Die Abrechnung für von uns erbrachte Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.11.2022 sowie nach der gültigen Arzneimittelpreisverordnung.
In der GOT ist detailliert geregelt, welche Gebühr mindestens für welche Leistung erhoben werden muss und darf.
In unserer Praxis wird während der Terminsprechstunde zwischen dem 1,0-3,0-fachen Satz abgerechnet; im Nacht- und Notdienst zwischen dem 2,0-4,0-fachen Satz. Die Endabrechnung variiert im Einzelfall.
In unserer Praxis führen wir von Montag bis Samstag eine reine Terminsprechstunde, um die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Für eingeschobene kurzfristige Termine erheben wir eine Sondergebühr nach §8 GOT lfd. Nr. 39 in Höhe von 48,84€ brutto.
Wenn unsere Praxis den Notdienst übernimmt, werden Sie über die zentrale Notdienstnummer 0361 644 788 08 mit unserem diensthabenden Tierarzt verbunden. Dieser stellt Ihnen bei Vorstellen des Tieres in der Praxis eine durch die GOT festgesetzte Notdienstgebühr in Höhe von 59,50€ brutto in Rechnung. Darüber hinaus werden alle in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen mit dem 2,0-4,0-fachen Satz abgerechnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite der Landestierärztekammer Thüringen unter folgendem Link https://www.ltkt.de/seite/546669/notdienst.html
In unserer Praxis erfolgt die Bezahlung direkt im Anschluss an die Behandlung in bar oder per EC-Karte.
Wir behalten uns vor, nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung zu stellen.